Die Interpneu Handelsgesellschaft mbH ist bemüht, ihre Webseite und den Räderkonfigurator im Einklang mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) barrierefrei zugänglich zu machen.
Wir haben bereits zahlreiche Maßnahmen zur Verbesserung der Barrierefreiheit ergriffen, u.a.:Verbesserung von Farbkontrasten
Wir betrachten unsere Webseite interpneu.de als mindestens teilweise, beziehungsweise bei den entscheidenden Inhalten (Firmendaten, Kontaktmöglichkeiten) ausreichend mit den Barrierefreiheitsanforderungen gemäß BFSG vereinbar.
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht vollständig barrierefrei:
Ältere Seiteninhalte, die vor dem Inkrafttreten des BFSG erstellt wurden und sich noch in unseren Verzeichnissen befinden, sind möglicherweise nicht vollständig barrierefrei. Eine nachträgliche Anpassung ist jedoch wirtschaftlich nicht sinnvoll und für die Nutzung unserer Angebote auch nicht zwingend erforderlich. In diesen Fällen verweisen wir auf unsere Unterstützung am Telefon oder per E-Mail. Gerne erläutern wir Ihnen die Inhalte dann individuell und persönlich. Neue Inhalte werden selbstverständlich nach aktuellen Standards erstellt.
Diese Erklärung wurde am 07.08.2025 erstellt. Die Bewertung der Barrierefreiheit erfolgte durch Selbstbewertung und wird regelmäßig überprüft und bei Bedarf aktualisiert.
Wir sind stets bemüht, die barrierefreie Zugänglichkeit unserer Website zu verbessern. Wenn Ihnen Mängel in Bezug auf die barrierefreie Zugänglichkeit auffallen, können Sie uns gerne kontaktieren:
Pneuhage Management GmbH & Co. KG
An der Rossweid 23-25
76229 Karlsruhe
Telefon: 0721 - 6188 - 0
Mail: redaktion@pneu.com
Wir werden Ihr Feedback prüfen und Ihnen schnellstmöglich, spätestens jedoch innerhalb der gesetzlichen Frist von sechs Wochen eine Antwort zukommen lassen.
Wenn Sie mit den Antworten auf Ihr Feedback nicht zufrieden sind, können Sie sich an die zuständige Durchsetzungsstelle wenden:
Landeszentrum Barrierefreiheit
Schlichtungsstelle
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 - 123 39375
E-Mail: schlichtung@barrierefreiheit.bwl.de
Webseite: barrierefreiheit-bw.de
Diese Barrierefreiheitserklärung wird regelmäßig überprüft und bei wesentlichen Änderungen der Website aktualisiert.
Letzte inhaltliche Aktualisierung: 02.09.2025
Das neue EU-Reifenlabel ermöglicht den Verbraucher*innen sich bewusst für kraftstoffeffizientere Reifen zu entscheiden. Dies kann sich deutlich kostenwirksam und emissionssenkend auswirken. Verbesserte Nasshaftung bedeutet mehr Verkehrssicherheit, während Informationen zum Vorbeifahrgeräusch dazu beitragen können, die verkehrsbedingte Lärmbelästigung zu verringern.
Die tatsächliche Kraftstoffeinsparung und die Verkehrssicherheit sind in hohem Maße von der eigenen Fahrweise abhängig, sowie speziell durch folgende Umstände:
Ein reduzierter Rollwiderstand spart Kraftstoff und CO2. Die Bewertung wird in Klasse A bis Klasse E angegeben.
Die Nasshaftungsleistung ist in die Klassen A bis E unterteilt. Die Nasshaftung ist entscheidend für die Fahrsicherheit, z. B. kann die Bremswegdifferenz zwischen A und E 18 m betragen.
Auf dem Label wird die Lautstärke in dB angezeigt und in die Klassen A (leiser), B, C (lauter) eingeteilt. Die Geräuschemission der Reifen wirkt sich auf die Gesamtlautstärke des Fahrzeugs aus.
Das Schneesymbol bestätigt, dass der Reifen bei Schneetests die 3PMSF-Grenzwerte einhält (Typgenehmigung).