Sehr geehrte Kunden/-innen,
die EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) soll sicherstellen, dass Produkte, die in der EU in Verkehr gebracht oder ausgeführt werden, nicht zur globalen Entwaldung oder Waldschädigung beitragen. Sie ist am 30. Juni 2023 in Kraft getreten und nach einer Übergangszeit ab dem 30. Dezember 2025 anzuwenden.
Zu den relevanten Produkten zählen auch Reifen, welche den unter die Verordnung fallenden Rohstoff Naturkautschuk enthalten.
Für alle diese Waren, muss beim Import in die EU, beim Verkauf in die EU, bei der Produktion in der EU produziert oder beim Export aus der EU eine offizielle Sorgfaltserklärung erstellt werden. Dieses sogenannte „Due-Diligence-Statement“ (DDS) bestätigt, dass die Reifen in Übereinstimmung mit den Anforderungen aus der EUDR Verordnung produziert worden sind.
Für Reifen auf einem in die EU importierten Neufahrzeug gelten die Vorschriften nicht. Auch Reifen, die vor dem 30. Dezember 2025 in der EU hergestellt oder in die EU importiert worden sind, unterliegen nicht der EUDR. Das bedeutet: Lagerware, die uns vor diesem Datum erreicht, hat und benötigt noch keine DDS-Referenz, egal wann sie ausgeliefert wird.
Es steht für uns außer Frage, in Übereinstimmung mit geltenden Gesetzen zu handeln. Dazu gehört auch EUDR. Schon seit längerem beschäftigen wir uns damit, die Voraussetzungen für eine wirksame Erfüllung der Vorschriften zu schaffen. Dafür wurde eigens eine Projektgruppe installiert.
Wir arbeiten langfristig mit leistungsfähigen Herstellern zusammen und haben gemeinsam mit der Implementierung von EUDR in den Lieferbeziehungen begonnen. Viele Lieferanten setzen die Anforderungen der Verordnung als Teil ihrer Nachhaltigkeitsinitiativen bereits proaktiv um.
Die geforderte Rückverfolgbarkeit von Rohstoff- und Warenströmen bis zur Ursprungsplantage und weitere Sorgfaltspflichten werden wir über die Nutzung der spezialisierten IT-Plattform OSAPIENS realisieren.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Ihre bekannten Ansprechpartner oder die Geschäftsleitung.
Mit freundlichen Grüßen
Interpneu Handelsgesellschaft mbH
Gez. Johannes Kuderer
Geschäftsführer
Weitere Informationen zum aktuellen Stand von EUDR und der Umsetzung finden Sie auf der Homepage der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE), der in Deutschland zuständigen Behörde.
>> www.bmleh.de/DE/themen/wald/waelder-weltweit/entwaldungsfreie-Lieferketten-eu-vo.html
Das neue EU-Reifenlabel ermöglicht den Verbraucher*innen sich bewusst für kraftstoffeffizientere Reifen zu entscheiden. Dies kann sich deutlich kostenwirksam und emissionssenkend auswirken. Verbesserte Nasshaftung bedeutet mehr Verkehrssicherheit, während Informationen zum Vorbeifahrgeräusch dazu beitragen können, die verkehrsbedingte Lärmbelästigung zu verringern.
Die tatsächliche Kraftstoffeinsparung und die Verkehrssicherheit sind in hohem Maße von der eigenen Fahrweise abhängig, sowie speziell durch folgende Umstände:
Ein reduzierter Rollwiderstand spart Kraftstoff und CO2. Die Bewertung wird in Klasse A bis Klasse E angegeben.
Die Nasshaftungsleistung ist in die Klassen A bis E unterteilt. Die Nasshaftung ist entscheidend für die Fahrsicherheit, z. B. kann die Bremswegdifferenz zwischen A und E 18 m betragen.
Auf dem Label wird die Lautstärke in dB angezeigt und in die Klassen A (leiser), B, C (lauter) eingeteilt. Die Geräuschemission der Reifen wirkt sich auf die Gesamtlautstärke des Fahrzeugs aus.
Das Schneesymbol bestätigt, dass der Reifen bei Schneetests die 3PMSF-Grenzwerte einhält (Typgenehmigung).